Zoll

Die Kanarischen Inseln genießen eine steuerliche Sonderstellung mit bestimmten Vorschriften für den Zoll. Waren dürfen daher nur begrenzt ausgeführt werden.

Pro Person sind erlaubt:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak
  • 1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 20%) oder 2 l Wein bzw. alles unter 20%,
  • 50 g Parfüm oder 0,25 l Eau de toilette

Detaillierte Informationen zu verschiedensten Zollfragen bieten die Webauftritte der spanischen Aduana und deutschen Zoll.

 

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