Ab 10.12.2020 neue Einreiseregeln: Kanaren auch mit Antigentest möglich?

Eine Einreise aus einem Risikogebiet auf die Kanaren nur mit einem Antigentest ist seit dem 18.12.2020 nicht mehr zugelassen, es ist also ein negativer PCR-Test notwendig.

Beitrag vom 10.12.2020 | Letzte Aktualisierung am 18.12.2020

Seit dem 10.12.2020 können Urlauber leichter auf die Kanaren einreisen. Für die Einreise gilt als negativer Coronanachweis nun nicht mehr nur der PCR-Test, sondern auch Antigentests.
Diese Regelung, die derzeit nur für die Kanaren gilt, wurde am 09.12.2020 in einem Dekret von der kanarischen Regierung beschlossen und im entsprechenden Amtsblatt (Boletín Oficial de Canarias BOC) veröffentlicht und damit eigentlich in Kraft.

Diese Regelung gilt, nach derzeitigem Stand, voraussichtlich bis zum 10.01.2021.

Achtung: Die neue Verordnung der Kanaren, welche auch Antigentests anerkennt, ist jetzt vom spanischen Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden. Eine Einreise aus einem Risikogebiet ist also wieder nur mit einem negativen PCR-Test möglich! (Stand: 18.12.2020)

Für einen sicheren und entspannten Urlaub auf La Gomera empfehlen wir daher weiter nur mit negativem PCR-Test einzureisen!

 

Was bedeutet das kanarische Dekret für Besucher der Kanaren?

  • Reisende aus Deutschland, aus Österreich, der Schweiz oder aus anderen Ländern Europas können mit einem PCR-Test oder Antigentest (Schnelltests) eine Corona Nichtinfektion nachweisen
  • Der Antigentest muss eine Spezifizität von mindestens 97% und eine Sensitivität von mindestens 80% haben und in einem Land der EU homologiert sein
  • Der Test muss negativ sein und darf bei der Einreise auf die Kanaren nicht älter sein als 72 Stunden (gilt ab dem Moment der Durchführung des Tests)
  • Das Testergebnis kann in digitaler oder in Papierform vorgelegt werden und muss das Datum & die Uhrzeit des Tests, den Namen der getesteten Person, den Namen des Labors, die Art des Tests (PCR oder Antigen), sowie das negative Ergebnis beinhalten
  • Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Corona-Test
  • Reisende können ohne Coronatest einreisen, aber nur unter der Bedingung sich entweder umgehend in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben oder einen Test vor Ort zu machen und sich bis zum Erhalten des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben, das Ergebnis muss negativ sein ansonsten muss die Quarantäne ebenfalls auf 14 Tage ausgeweitet werden

Weiterhin gelten zudem die folgenden Maßnahmen:

  • Die COVID-RADAR-APP (Android / Apple) der spanischen Regierung muss auf das Smartphone geladen werden und während des Aufenthaltes aktiv bleiben, sowie noch weitere 15 Tage nach der Rückreise.
  • Alle Reisenden müssen bei der Einreise auf die Kanaren weiterhin einen QR-Code vorweisen, welcher auf der Website von Spain Travel Health erstellt werden kann.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise.

 

Urlauber sollten dennoch nur mit negativem Test einreisen

Für Urlauber, die eine touristische Unterkunft, also ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, gebucht haben, sollten nicht ohne negativen Test anreisen.

Touristische Ferienunterkünfte sind weiterhin verpflichtet, laut dem seit 14.11.2020 geltendem Dekret, von allen Bewohnern der Ferienunterkünfte vor dem Einzug negative Coronatests zu verlangen.

Auch hier werden neben den PCR-Test die Antigentests akzeptiert, aber einer der beiden muss vorgelegt werden und er darf nicht älter sein als 72 Stunden.

Anreise ohne Corona-Test möglich aber nicht empfehlenswert

Es gibt einige Unterkünfte (nur wenige!) die eine Ausnahme erlauben, wonach Urlauber ohne einen negativen Coronatest in ihre Ferienunterkunft einziehen können. Allerdings müssen diese dann umgehend in Quarantäne gehen und sich verpflichten innerhalb von 72 Stunden einen negativen Coronatest vorzuweisen. Während dieser Zeit müssen diese Gäste in Selbstisolation bleiben.

Sollte das Ergebnis positiv sein, muss die Quarantänezeit auf 14 Tage ausgeweitet werden. Diese Sonderregelung erlauben allerdings nur sehr wenige Unterkünfte, da das Risiko sowohl für den Gastgeber, als auch für andere Urlauber zu groß ist.

Deshalb empfiehlt es sich unbedingt den Test vor Abreise im Heimatland zu machen, um sicher zu gehen, dass man nicht doch infiziert ist und niemanden anders ungewollt anstecken kann.

Andernfalls besteht die Gefahr, sich selbst und anderen den heiß ersehnten Urlaub mit einer ungewollten Quarantäne zu verderben.

 

Was sonst noch neu ist seit dem 10.12.2020?

Wer auf die Kanaren einreisen möchte, muss zusätzlich ein Formular ausfüllen mit den folgenden Informationen:

  • Angaben zur Person
  • Kontaktdaten
  • Ort und Anschrift während des Aufenthalts
  • Grund des Besuchs
  • Angabe ob man einen Test vorweisen kann oder in Quarantäne geht

Wo dieses Formular zu erhalten ist, ob es womöglich wie die Aussteigekarte vom Flugpersonal verteilt wird, oder erst am Flughafen ausgefüllt werden muss, ist bislang nicht bekannt.

Zudem wird bei allen Einreisenden nach der Ankunft die Körpertemperatur gemessen. Wenn diese höher als 37,5 Grad ist, muss man einen PCR-Test machen. Ist dieser positiv, müssen sich Besucher direkt in Quarantäne begeben. Die Unterkunft dafür wird vorgeschrieben. Ein weiterer Grund dafür, den bereits vorm Abflug einen Test zu machen um böse Überraschungen zu vermeiden.

Das neue Dekret gibt keine zusätzlichen Informationen, bzw. Spezifizierung über die Sprache in der die Testergebnisse vorliegen müssen. Zuvor galt, alle Test mussten in englischer oder spanischer Sprache vorliegen. Dazu wurde nun nichts weiter spezifiziert, weshalb anzunehmen ist, dass es weiterhin englisch oder spanisch sein muss.

 

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