Ab dem 23.11.2020 ist ein negativer PCR Coronatest zur Einreise auf die Kanaren Pflicht

Für Einreisende auf die Kanaren ist ab dem 23.11.2020 ein negativer PCR Coronatest für die Einreise verpflichtend.

Beitrag vom 12.11.2020

Die spanische Regierung hat am 12.11.2020 einen neuen Erlass veröffentlicht, wonach ab dem 23.11.2020 für die Einreise nach Spanien und auf die Kanaren neue Einreisebestimmungen gelten.

 

Neue Einreisebestimmungen für Reisende aus Risikoländern

Demnach müssen ab dem 23.11.2020 alle Personen, die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Spanien reisen, also auch auf die Kanarischen Inseln und die Balearen, einen negativen PCR Coronatest vorweisen. Dieser darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.

Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zu den Risikogebieten, sowie wie fast alle anderen europäischen Länder.

Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen das negative Testergebnis bei der Einreise mit sich führen, in digitaler oder in schriftlicher Form. Es kann jederzeit bei der Einreise verlangt werden, dass der Test vorgezeigt wird.

Nur PCR-Tests in spanisch oder englisch anerkannt

Zum derzeitigen Stand werden nur PCR Tests anerkannt, nicht aber Antigentests oder Antikörpertests. Zudem müssen die Ergebnisse in spanischer oder englischer Sprache sein.

Vorweisen muss man das Testergebnis als Originaldokument und folgende Daten müssen darauf zu finden sein:

  • Name des Reisenden
  • Ausweisnummer oder Passnummer (muss mit dem im QR-Code verwendeten Dokument übereinstimmen)
  • Datum an dem der Test durchgeführt wurde
  • Name und Kontaktdaten des Testzentrums
  • Verwendetes Testverfahren (muss PCR sein)
  • negatives Ergebnis

Der Erlass konkretisiert, dass keine anderen diagnostischen Tests wie Antikörper-Schnelltests oder Antigen-Schnelltests zulässig sein. Nur wenn die EU die Verwendung dieser vereinheitlicht, könnten andere Tests als der PCR Test in Zukunft akzeptiert werden.

 

Vom 14.11. bis 22.11.2020 gilt eine Testpflicht für den Einzug in die Ferienunterkunft

Dieser Erlass der spanischen Regierung kommt zwei Wochen nachdem die Kanarische Regierung neue Einreiserichtlinien für den Archipel festgelegt hatte, welche ab dem 14.11.2020 gültig sind.

Laut dem Kanarischen Erlass gilt ab dem 14.11.2020, dass Urlauber für den Einzug in ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus einen negativen Coronatest verweisen müssen, hier werden aber sowohl PCR-Tests also auch Antigentests akzeptiert.

Das heißt in der Zeit vom 14. bis zum 22.11.2020 ist der negative PCR-Test bei der Einreise noch nicht verpflichtend. Das ändert sich dann aber ab dem 23.11.2020.

 

Für QR-Code negatives Testergebnis bei Einreise bestätigen

Alle Reisenden nach Spanien müssen vor der Einreise ein Formular zur Gesundheitskontrolle auf der Website von Spain Travel Health oder die SpTH App (Android, IOS) ausgefüllen um einen persönlichen QR-Code zu erstellen. Schon bei diesem muss nun künftig bestätigt werden, dass man bei der Einreise einen negativen PCR-Coronatest vorweisen kann.

Den QR-Code kann man ab 48 Stunden vor dem Flug erstellen und muss bei der Einreise vorgezeigt werden, ausgedruckt oder digital auf dem Handy. Wichtig ist, dass die persönlichen Daten für den QR-Code mit denen des Testergebnisses übereinstimmen müssen.

 

Kanarenurlauber müssen COVID-RADAR-APP herunterladen

Zuzätzlich müssen Kanarenurlauber die COVID-RADAR-APP (Android / Apple) der spanischen Regierung auf ihr Smartphone herunterladen. Diese soll während des gesamten Aufenthaltes aktiv sein. Des Weiteren soll die App noch 15 Tage nach der Ankunft im Ursprungsland aktiv bleiben.

 

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